GUTE GRUNDLAGE FÜR 

 BAUGEBIETE, LEBENSMITTELVERSORGUNG, GEWERBE 

Als ich ins Amt kam, war unser Flächennutzungsplan seit Jahren völlig veraltet. Als Ortsbürgermeister wusste ich natürlich, dass Ortsgemeinden ohne einen aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde nicht vernünftig entwickelt werden können. Das betrifft alle vier unserer Ortsgemeinden: Ob das das Neubaugebiet Am Bruchweg in Ellerstadt, das Neubaugebiet Waltershöhe/Schlossgarten in Friedelsheim, das Neubaugebiet Sonnenbergstraße in Gönnheim, das Neubaugebiet Schwabenbach oder das Gewerbegebiet in Wachenheim ist. 

Deshalb konnte ich in der "Personalunion"  - erfahrener Ortsbürgermeister und gleichzeitig Chef der Verwaltung als hauptamtlicher Verbandsbürgermeister - dem Thema oberste Priorität geben und sehr viel Kraft dafür verwenden, unseren Flächennutzungsplan so zu aktualisieren, wie es sich unsere vier Ortsgemeinden wünschen. Jetzt können alle vier Ortsgemeinden endlich wieder auf rechtlich sicherem Fundament weiterentwickelt werden.

Mit dem neuen Flächennutzungsplan und der Genehmigung aller Behörden habe ich alle Voraussetzungen für den Supermarkt geschaffen. Seitdem fehlt noch die Zustimmung der Ratsmitglieder. Die entsprechende Niederschrift kann jederzeit im Ratsinformationssystem nachgelesen werden.

Der aktuellste Flächennutzungsplan im Landkreis berücksichtigt die Ziele und Maßnahmen der Landschaftsplanung. Der parallel zum Flächennutzungsplan erarbeitete Landschaftsplan berücksichtigt im besonderen Maße die naturschutzfachlichen Belange, wie zum Beispiel Biotopvernetzungen.

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